Ihre medisign Card

medisign stattet Sie mit einem persönlichen, elektronischen Ausweis - der medisign Card - aus. Diese speziell für Heilberufler entwickelte Signaturkarte macht Sie universell zum Teilnehmer der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen, insbesondere wenn rechtsverbindliche Prozesse und wirksamer Datenschutz gefordert sind.

Als intelligente Mikroprozessor-Karten haben alle medisign Signaturkarten die Basis-Anwendungen zur eindeutigen Authentisierung (Login), verbindlichen Identifizierung (Signatur) und sicheren Verschlüsselung bereits integriert. Zusätzlich wird die elektronische TAN-Generierung unterstützt.

Elektronische medisign Ausweise sind in folgenden Varianten verfügbar:

karte

medisign Card

Die medisign Card richtet sich primär an Ärzte und Apotheker sowie deren Mitarbeiter. Sie verfügt u. a. über das medisign Zertifikat zur Benutzerauthentisierung und einen Schlüssel für fortgeschrittene Signatur. Damit bietet sie einen besonders einfachen, kostengünstigen Zugang zu den meisten freiwilligen Telematik-Anwendungen im Gesundheitswesen.
 
zod_karte

medisign ZOD Card

Die medisign ZOD Card richtet sich primär an Zahnärzte. Im Unterschied zur medisign Card wird das Basiszertifikat zur Benutzerauthentisierung hier von der KZBV gestellt. Damit ermöglicht diese Karte zusätzlich den Zugang zu kassenzahnärztlichen Online-Abrechnungs-Portalen nach dem ZOD-Standard.
 
eArztausweis

medisign eArztausweis

Der medisign eArztausweis richtet sich an approbierte Ärzte. Er erweitert den Leistungsumfang der medisign Card um die qualifizierte Signatur nach Signaturgesetz und verfügt über eine Zulassung der zuständigen Ärztekammer. Zusätzlich dient er als regulärer Sichtausweis des Arztes nach Landesheilberufsgesetz. Der eArztausweis ist in diesen Regionen erhältlich: Zur Übersicht
 
ePTA

medisign ePsychotherapeutenausweis

Der medisign ePsychotherapeutenausweis richtet sich an approbierte Psychotherapeuten. Er erweitert den Leistungsumfang der medisign Card um die qualifizierte Signatur nach Signaturgesetz und verfügt über eine Zulassung der zuständigen Psychotherapeutenkammer. Zusätzlich dient er als regulärer Sichtausweis des Psychotherapeuten nach Landesheilberufsgesetz.
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