medisign stattet Sie mit einem persönlichen, elektronischen Ausweis - der medisign Card - aus. Diese speziell für Heilberufler entwickelte Signaturkarte macht Sie universell zum Teilnehmer der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen, insbesondere wenn rechtsverbindliche Prozesse und wirksamer Datenschutz gefordert sind.
Als intelligente Mikroprozessor-Karten haben alle medisign Signaturkarten die Basis-Anwendungen zur eindeutigen Authentisierung (Login), verbindlichen Identifizierung (Signatur) und sicheren Verschlüsselung bereits integriert. Zusätzlich wird die elektronische TAN-Generierung unterstützt.
Elektronische medisign Ausweise sind in folgenden Varianten verfügbar:
medisign Card
Die medisign Card richtet sich primär an Ärzte und Apotheker sowie deren Mitarbeiter. Sie verfügt u. a. über das medisign Zertifikat zur Benutzerauthentisierung und einen Schlüssel für fortgeschrittene Signatur. Damit bietet sie einen besonders einfachen, kostengünstigen Zugang zu den meisten freiwilligen Telematik-Anwendungen im Gesundheitswesen.
medisign eArztausweis (eHBA)
Der medisign eArztausweis richtet sich an approbierte Ärzte. Als anerkannter elektronischer Arztausweis (eHBA) verfügt er über eine qualifizierte Signatur nach Signaturgesetz und die Zulassung der zuständigen Ärztekammern. Zusätzlich dient er als regulärer Sichtausweis des Arztes nach Landesheilberufsgesetz. Der eArztausweis ist in diesen Regionen erhältlich:
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Elektronischer Ausweis für Zahnärzte (ZOD)
Die medisign ZOD-Karte richtet sich primär an Zahnärzte. Sie erweitert den Leistungsumfang der medisign Card um die qualifizierte Signatur nach Signaturgesetz und verfügt über eine Zulassung der KZBV. Damit ermöglicht diese Karte zusätzlich den Zugang und die Nutzung kassenzahnärztlicher Online-Abrechnungs-Portale nach dem ZOD-Standard. Aktuell sind folgende ZOD-Portale in Betrieb:
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medisign ePsychotherapeutenausweis (ePTA)
Der medisign ePsychotherapeutenausweis richtet sich an approbierte Psychotherapeuten. Er beitet eine mit dem elektronischen Arztausweis vergleichbare Funktionalität und verfügt über eine Zulassung der zuständigen Psychotherapeutenkammer. Zusätzlich dient er als regulärer Sichtausweis des Psychotherapeuten nach Landesheilberufsgesetz.