Ausgabe-Regionen für den eArztausweis
Die Ausgabe des elektronischen Arztausweises fällt unter die Zuständigkeit der (Landes-)Ärztekammern. Daher ist die Beantragung eines elektronischen Arztausweises nur in Regionen möglich, in denen die jeweilige (Landes-)Ärztekammer die Voraussetzungen zur Herausgabe erfüllt.
Der elektronische Arztausweis ist derzeit für approbierte Ärztinnen und Ärzte in folgenden Regionen verfügbar (Stand November 2011):