Ausgabe-Regionen für den eArztausweis

Die Ausgabe des elektronischen Arztausweises fällt unter die Zuständigkeit der (Landes-)Ärztekammern. Daher ist die Beantragung eines elektronischen Arztausweises nur in Regionen möglich, in denen die jeweilige (Landes-)Ärztekammer die Voraussetzungen zur Herausgabe erfüllt.

Der elektronische Arztausweis ist derzeit für approbierte Ärztinnen und Ärzte in folgenden Regionen verfügbar (Stand November 2011):

Bild: Ausgaberegionen für den elektronischen Arztausweis (eHBA)
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